Insolvenzrecht, Restrukturierung, Sanierung
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz. Das Insolvenzrecht befasst sich mit den Feinheiten rund um diese unschöne Thematik:
Welche Rechte hat der Schuldner, welche der Gläubiger?
Welche Haftungsrisiken bestehen?
Welche Möglichkeiten der Schuldenbefreiung gibt es?
Wir bei von Trotha sind Spezialisten auf diesem Gebiet, wir finden die optimale Lösung Ihr Unternehmen aus wirtschaftlicher Schieflage zurück in sicheres Fahrwasser zu bringen.
Als Kanzlei mit wirtschaftlichem Duktus fokussieren wir uns dabei auf die Beratung und Begleitung von Unternehmen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und Arbeitgebern.
Die Insolvenz als solche ist oft nur der letzte Ausweg. In vielen Fällen lassen sich drohende Komplikationen und auch bereits eingetretene Unternehmenskrisen durch eine zielgenaue Restrukturierung und Sanierung abwenden. Dabei können mannigfaltige betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, die zur Gesundung des Unternehmens führen.
Unserer Erfahrung nach können vielfältige Veränderungen die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Sie reichen von Marktveränderungen in Form von neuen Konkurrenten oder Produktinnovationen bis zu hin internen Ursachen, wie dem Wegfallen von Leistungsträgern, einem Führungswechsel oder ungeklärter Unternehmensnachfolge. Doch auch unkontrollierbare externe Ereignisse bergen erhebliche Risiken, wie die aktuelle pandemische Lage rund um Corona eindrucksvoll zeigt.
In partnerschaftlichem Miteinander ans Ziel
Als Mitglied des Insolvenzanwalt 24 e.V. können wir Ihnen die kostenlose und unverbindliche Online Schuldenanalyse anbieten. Dort erhalten Sie unkompliziert, sicher und zeitnah eine fachliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und wir können, falls Sie dies wünschen, schnellstmöglich für Sie aktiv werden.
Entscheidend ist, dass die betroffenen Akteure angemessen und rechtzeitig auf die auftretenden Veränderungen reagieren und eigene Verhaltensmuster dementsprechend anpassen können. Dies ist in der Praxis jedoch ohne professionelle Unterstützung kaum möglich. Wir stehen Ihnen zur Seite! Dabei verknüpfen wir juristische und betriebswirtschaftliche Expertise mit Kreativität und Fingerspitzengefühl, um individuell maßgeschneiderte Lösungskonzepte zu entwickeln.
Wir beraten und begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter auf dem gesamten Weg zur Schuldenfreiheit und führen sie sicher durch die Restrukturierung und Sanierung zum unternehmerischen Neustart.
Wir behalten den Überblick: Von der Umstrukturierung bis zum unvermeidbaren Insolvenzverfahren, wir kennen auch die Gefahren für Beschäftigte, Kreditgeber, Gläubiger, Vertragspartner und Lieferanten. Wir vermitteln zwischen den involvierten Parteien, geben Verhaltensratschläge und erkennen so auch die Chancen, die jedes Risiko mit sich bringt.
Wir sichern Sie ab: Geschäftsführer und Gesellschafter stehen oft vor schweren Entscheidungen, deren Konsequenzen unüberschaubar sein können. Wir bringen Licht ins Dunkel, analysieren sorgfältig alle für Ihre Haftung maßgebenden Sachverhalte und entwickeln passgenaue Haftungsvermeidungsstrategien. Selbstverständlich treten wir auch für Sie ein, wenn es für eine Beratung bereits zu spät ist und beispielsweise der Vorwurf der Insolvenzverschleppung besteht.
Vom Erstgespräch bis in die Schuldenfreiheit
Je früher geschäftliche Ungenauigkeiten und drohende Unternehmenskrisen erkannt werden, desto leichter ist es mit geeigneten Maßnahmen der Restrukturierung und Sanierung gegenzusteuern. Daher ist es ratsam frühzeitig den Rat eines Experten einzuholen. Zumeist kommen unsere Mandanten allerdings erst auf uns zu, wenn sie sich bereits in einer brisanten Lage befinden, der sie selbst nicht mehr Herr werden können.
Der erste Schritt besteht in allen Fällen darin, die gegebene Situation so präzise wie möglich zu analysieren. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, häufig fehlt den Involvierten die nötige Distanz und entscheidende Faktoren bleiben unerkannt. Wir prüfen Ihre finanziellen und wirtschaftlichen Strukturen auf Herz und Nieren, erstellen eine vollständige Liste aller Gläubiger und erfassen so den realen Ist-Zustand Ihrer Unternehmung.
Auf dieser Basis fußt unsere individuelle und persönliche Beratung. Wir zeigen Ihnen auf, welcher Entschuldungsweg für Ihren Fall der richtige ist, welche Haftungsrisiken bestehen und wie diese minimiert werden können. Wir erörtern die entscheidenden Stellschrauben und klären all Ihre offenen Fragen. Die endgültigen Entscheidungen liegen selbstverständlich allein bei Ihnen.
Steht die Strategie fest, ebnen wir Ihren Weg. Wir bereiten Sie bestmöglich auf alle Schwierigkeiten Ihrer Entschuldungsphase vor, schützen Sie vor Pfändung und übernehmen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um Sie mental zu entlasten.
Nun geht es an die rigorose Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen. Wir lassen nicht locker, bis wir unser Ziel erreicht haben: Die vollumfängliche Befreiung von allen belastenden Schulden. Dabei bleiben wir bis zum Schluss, und gerne auch darüber hinaus, Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Insolvenzrecht.
Der richtige Weg
Für viele Unternehmer in finanzieller Schieflage ist der Schritt in die Insolvenz eine große Hürde, die es unter allen Umständen zu vermeiden gilt. Mit professioneller Unterstützung von Experten für Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung ist dies in vielen Fällen auch möglich, denn es gibt einige spannende Alternativen eine Entschuldung zu erreichen.
Entscheidend für den Erfolg ist die Wahl der richtigen Maßnahme. Bei uns sind Sie in guten Händen, denn hierfür ist geballte Kompetenz und Finesse gefragt und jede Fehleinschätzung kann fatale Folgen haben.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die gängigsten Varianten der Entschuldung:
Maßnahmen der vorinsolvenzlichen Sanierung
Der außergerichtliche Vergleich:
- Kein Insolvenzverfahren
- Entschuldung durch Einmal- oder Ratenzahlung an die Gläubiger
- Oft muss nur ein Teil der eigentlichen Schulden beglichen werden
- Alle Gläubiger müssen dem Vergleich zustimmen
Restrukturierung nach StaRUG:
- Kein Insolvenzverfahren
- Schnelle und gezielte Sanierung
- Erstellung eines Restrukturierungsplans mit Kapital- und Organisationsmaßnahmen
- Nicht alle Gläubiger müssen beteiligt sein
- Unternehmen muss sanierungsfähig und darf nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein
Maßnahmen im Regelinsolvenzverfahren
Der Insolvenzplan:
- Entschuldung schon nach 4-12 Monaten durch Einmalzahlung eines Zuwenders
- Gläubiger stimmen gerichtlich über das Planangebot ab (die Kopf- und Summenmehrheit reicht aus)
- Vollkommene wirtschaftliche Handlungsfreiheit
- Benötigt einen außenstehenden Geldgeber
Das Regelinsolvenzverfahren:
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (bei Verfahren ab dem 1.10.2020)
- Insolvenzverwalter
- Auflösung oder Sanierung des Betriebs sind möglich
- Pfändungs- und Vollstreckungssschutz
- Besonderheiten für Selbstständige, GmbHs und UGs
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