Insolvenzrecht: Update: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet zum 31.04.2021
Update: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet zum 31.04.2021
Insolvenzantragspflicht ab Mai 2021
Seit dem 01. Mai 2021 besteht wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen die überschuldet oder zahlungsunfähig sind. Am 30. April 2021 endete damit die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
! ACHTUNG: Damit gilt ab dem 01. Mai 2021: Liegt Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, muss innerhalb der gesetzlichen Frist ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden !
Wer war von der Aussetzung der Insolvenzantragpflicht umfasst?
Im März 2020 wurde mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) zunächst die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis Ende September 2020 ausgesetzt. Dies wurde dann mehrmals bis zum Ende April 2021 verlängert.
Von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht waren nur solche Unternehmen betroffen, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Und die beantragten Corona-Überbrückungshilfen (November- und Dezemberhilfen ) noch nicht im Unternehmen angekommen sind.
Was war das Ziel der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Die Bundesregierung wollte damit Unternehmensinsolvenzen vermeiden, die nur aufgrund der Corona-Pandemie entstanden.
Welche Chancen bietet das Ender der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Mit dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sind aber auch viele Chancen verbunden. Sie ermöglicht nun die frühzeitige Krisenerkennung und damit auch die frühzeitige Insolvenzantragsstellung. Zugleich hat die Ausnahmeregelung nur wenige Unternehmen umfasst und damit zu einer großen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiko für Geschäftsführer geführt.
⇒ Sofern Sie die Vermutung haben, dass Ihr Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so kontaktieren Sie uns hierzu gerne. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular. Wir melden uns dann innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
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