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Arbeitsrecht

Ob Unternehmer, Geschäftsführer, feste und freie Mitarbeiter oder Auszubildende – Arbeitszeit will von jedem möglichst sinnvoll und angenehm genutzt werden. Oftmals gestaltet sich allerdings das Miteinander in Betrieb und Verwaltung schwierig.

Wir sind davon überzeugt, dass es zu einer engagierten Anwaltstätigkeit gehört, ohne Vorbehalte abhängig vom Einzelfall beide Seiten zu beraten und zu unterstützen. Nur so können wir ausgewogene und letztendlich für alle Beteiligten zielführende Lösungen entwickeln und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Lösung vielfältiger arbeitsrechtlicher Probleme:

  • Personalauswahl / allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Anspruch auf Ersatz von Vorstellungskosten
  • Interne Stellenausschreibung erforderlich/sinnvoll
  • Befristete Einstellung bzw. Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrages
  • Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Geltung von Tarifverträgen allgemein oder im Einzelfall und damit verbundene Folgen
  • Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen (Entgelt, Tätigkeit, Ort der Arbeitsleistung)
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Wir unterstützen Mandanten praxisnah und lösungsorientiert auch bei der Umstrukturierung bzw. Neuorganisation von Unternehmen einschließlich dienstvertraglicher Auswirkungen auf die Geschäftsführung. Besteht ein Betriebsrat im Unternehmen, erfordern solche Umstrukturierungen regelmäßig die Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Hierbei können unsere Mandanten auf unsere umfangreichen Erfahrungen vertrauen.

Darüber hinaus beraten wir beim Abschluss von Tarifverträgen und im Bereich der Unternehmensmitbestimmung. Sollen etwa im Unternehmen neue Vergütungssysteme eingeführt, Arbeitszeitregelungen flexibilisiert oder die betriebliche Altersversorgung gestaltet werden, entwickeln wir innovative Lösungen, die sowohl den Anforderungen der Geschäftsführung als auch der Mitarbeiter entspricht und von allen Beteiligten gleichermaßen mitgetragen werden.

Nicht jeder Konflikt lässt sich außergerichtlich klären. Untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit ist daher das Auftreten im Gerichtssaal. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen, in Kündigungsschutzverfahren, Eingruppierungsfragen, betriebsverfassungsrechtlichen Problemen und Fragen der Unternehmensmitbestimmung.

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