IM TEAM LÖSUNGEN ENTWICKELN
Ihr Rechtsanwalt in Siegen und Umgebung
Mit fundiertem juristischen Fachwissen und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge beraten wir Menschen in ihrem wohlverstandenen Interesse. Wir zeigen unseren Mandanten Problemlösungsmöglichkeiten auf und begleiten sie zuverlässig bei der Umsetzung. Dazu gehört auch die kompetente Vertretung vor Gericht.
Jeder Fall ist individuell. Deshalb erhalten unsere Mandanten keine Lösungen von der Stange. Wir entwickeln persönliche und kreative Einzelfalllösungen, auch wenn sie nicht der Standardvorgehensweise entsprechen. Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten. Dafür setzen wir uns ein, dazu stehen wir.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter sowie private und öffentliche Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen.
WIR BERATEN UND VERTRETEN UNSERE MANDANTEN GANZHEITLICH, INDIVIDUELL UND KREATIV.
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Kontaktieren Sie uns gern für eine erste Einschätzung Ihres Falles.
Unsere Fachgebiete
Als Kanzlei mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung ist es uns wichtig, die individuellen Stärken jedes einzelnen unserer Mitarbeiter zum Wohle des Mandanten einzubringen und bestmöglich zu nutzen. Jedes Mandat, das einer unserer Anwälte eigenverantwortlich betreut, bearbeiten wir bewusst in einem kleinen Team von Spezialisten. So entstehen Synergien, die es uns ermöglichen, zusammen mit dem Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Arbeitsrecht und Dienstvertrag
Wir beraten und vertreten als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht bewusst beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher kennen wir das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive und können mit unseren Mandanten optimale Lösungen für die Praxis im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht erarbeiten.
Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht geht weit über das Handels- und Gesellschaftsrecht hinaus. Deshalb umfasst unsere Beratung alle Interessen und Problemstellungen von Unternehmen und sonstigen Beteiligten am wirtschaftlichen Leben.
Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst die rechtlichen Fragen rund um das Verhältnis des Arztes und des Patienten, sowie der Leistungserbringer untereinander. Weit überwiegend vertreten wir als Fachanwalt für Medizinrecht hier Patienten im Bereich des Arzthaftungsrecht in Siegen oder bundesweit.
Restrukturierung und Sanierung
Bei Reorganisationsprozessen bis hin zur Sanierung von Unternehmen unter Berücksichtigung des Insolvenzrechts reicht eine juristisch fundierte Beratung und Begleitung nicht aus. Erfolg in diesem Themengebiet erfordert auch praktisches Know-how, betriebswirtschaftliches Verständnis und Fingerspitzengefühl – insbesondere in Verhandlungssituationen.
Versicherungsrecht
Unsere Rechtsanwälte
Erfahrung und spezialisiertes Wissen in den jeweiligen Disziplinen ermöglichen verantwortungsvolle juristische Arbeit. Wir bieten Ihnen spezialisierte Unterstützung in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, der Reorganisation von Unternehmen, einschließlich dem Insolvenzrecht sowie im Medizinrecht. Sowohl die Spezialisierung als eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit sind aus unserer Sicht Voraussetzungen für den gemeinsamen Erfolg.

Thomas Schumann
„Unser Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, um langwierige, kostspielige und für die Betroffenen nicht kalkulierbare gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.“

Melanie Rüdiger
„Persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für rechtlichen Erfolg.“
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Direktkontakt
von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlachthausstraße 10
57072 Siegen
Tel. 0271 22081
Fax 0271 31383474
info@vontrotha.eu
Aktuelles
- Arbeitsrecht: Der Einsatz von Fremdpersonal, Scheinselbständigkeit und die Gefahr der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrecht: Corona – Neue Regelungen zur Kurzarbeit, Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Erbrecht: Vorsorge, auch in Zeiten von Corona
- Versicherungsrecht: Coronavirus und Reiserücktrittversicherung
- Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf – Gesetzesänderung