Der Insolvenzplan
Der Insolvenzplan ist wohl eine der schnellsten und erfolgversprechendsten Maßnahmen der Entschuldung und ein äußerst effizienter Weg zur vollständigen Rückerlangung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit.
Wie bei einem außergerichtlichen Vergleich wird die Entschuldung durch ein Angebot an Ihre Gläubiger angestrebt, dieses Angebot besteht allerdings meist aus einer Einmalzahlung, welche von einem unabhängigen Dritten, dem Geldgeber, durchgeführt wird. Die Erstellung und Verhandlung des Insolvenzplans erfolgt innerhalb eines üblichen Regelinsolvenzverfahrens, das bei erfolgreichem Zustandekommen des Insolvenzplans jedoch vorzeitig aufgehoben wird.
Im Folgenden erfahren Sie alles über den allgemeinen Ablauf, die geeigneten Voraussetzungen und die Vor- und Nachteile der Planinsolvenz:
Der allgemeine Ablauf
Zu Beginn ist es unabdingbar die gegebene Situation so präzise wie möglich zu analysieren. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, häufig fehlt den Involvierten die nötige Distanz und entscheidende Faktoren bleiben unerkannt. Wir prüfen Ihre finanziellen und wirtschaftlichen Strukturen auf Herz und Nieren, erstellen eine vollständige Liste aller Gläubiger und erfassen so den realen Ist-Zustand Ihrer Unternehmung.
Stehen die Vorzeichen günstig empfehlen wir meist in enger Abstimmung mit Ihnen die Entschuldung mittels Insolvenzplan, denn trotz der relativ hohen Anfangsinvestition, ist die Dauer-Erfolgs-Ratio der Planinsolvenz nahezu unschlagbar. Sind wir uns nach intensiver Beratung einig geworden, werden wir sogleich mehrschichtig für Sie aktiv:
1. Der Geldgeber
Die Planinsolvenz steht und fällt mit dem Geldgeber, da dieser als Garant für die Auszahlung Ihrer Gläubiger auftritt. Durch die Unabhängigkeit Ihres Zuwenders wird gewährleistet, dass die bereitgestellte Summe nicht vom Insolvenzbeschlag umfasst ist. So ist es einfach Ihren Gläubigern ein Angebot zu unterbreiten, mit dem diese besser fahren als mit der Summe, die ihnen innerhalb eines Regelinsolvenzverfahrens zukäme. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Investition des Geldgebers nicht von der Höhe Ihrer Schulden oder der Anzahl Ihrer Gläubiger abhängt und regelmäßig überraschend gering ausfällt.
Bei der Suche nach einem geeigneten Geldgeber stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei durchleuchten wir insbesondere Ihr nahes persönliches Umfeld, denn ideal ist ein Zuwender aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, auch frühere oder potentielle Geschäftspartner sind geeignete Kandidaten. Falls erforderlich, helfen wir auch gerne bei der Überzeugungsarbeit. Die Investition in Ihre Unternehmung kann sich durchaus lohnen, außerdem ist das Risiko sehr überschaubar. Scheitert der Insolvenzplan, so behält Ihr Zuwender sein Geld.
2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Da der Insolvenzplan sich innerhalb eines regulären Regelinsolvenzverfahrens abspielt, gilt es zugleich mit den entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen. Wir erstellen fachkundig Ihren Insolvenzantrag und verstehen es, Sie bis zur Verfahrenseröffnung optimal vor den Zugriffen Ihrer Gläubiger zu schützen, Ihr Vermögen zu sichern und den Aufbau von Rücklagen zu ermöglichen.
Mit der Eröffnung des Verfahrens kombinieren sich nun mehrere Mechanismen zu Ihren Gunsten. Zum einen greift der umfassende Pfändungs- und Vollstreckungsschutz, Sie sind somit vor Zugriffen Ihrer Gläubiger sicher und diese dürfen Sie nicht einmal mehr kontaktieren. Zum anderen ist die Verfahrenseröffnung ein deutliches Signal an Ihre Gläubiger, bedeutet diese doch regelmäßig, dass es an der Zeit ist, die jeweiligen Forderungen abzuschreiben. Von einem insolventen Schuldner ist ja „eh nichts mehr zu holen“. Diese Erwartungshaltung Ihrer Gläubiger ist die ideale Verhandlungsgrundlage. Denn unser später folgendes Angebot im Rahmen des Insolvenzplans kommt entsprechend unerwartet und wird Ihren Gläubigern wie ein Geschenk erscheinen. Doch hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, das Angebot sollte nicht zu früh auf den Tischen Ihrer Gläubiger landen.
Zunächst werden Sie einen persönlichen Termin mit Ihrem Insolvenzverwalter wahrnehmen müssen, um den weiteren Ablauf des Verfahrens zu besprechen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Auch hier sollten Sie den Insolvenzplan nicht erwähnen. Der Insolvenzverwalter soll das Verfahren als herkömmliche Regelinsolvenz aufnehmen. So können Sie verhindern, dass Ihre Gläubiger vorzeitig von der Planinsolvenz erfahren, denn der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen Ihrer Gläubiger und nicht die Ihren! Begehen Sie nicht den Fehler ihn als Ihren Rechtsbeistand zu betrachten.
3. Der Insolvenzplan
Bevor wir explizit beginnen den Insolvenzplan auszuarbeiten, warten wir die Anmeldung der Forderungen Ihrer Gläubiger zur Insolvenztabelle ab. Hier finden wir alle notwendigen Details zu Ihren Gläubigern und deren Forderungen und können so einen maßgeschneidertes Planangebot erstellen. Dieses enthält neben umfangreichen Informationen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation und der Höhe Ihres Angebots insbesondere eine Vergleichsrechnung zwischen Regel- und Planinsolvenz, die Ihren Gläubigern deren finanziellen Vorteil schwarz auf weiß vor Augen führt.
Im Kern eines erfolgreichen Insolvenzplans steht eine starke Strategie, mit der die Verhandlungs- und Zustimmungsbereitschaft Ihrer Gläubiger positiv beeinflusst werden kann. Wir verstehen es, Ihre individuellen Stärken und Potenziale in Argumente zu gießen, die Ihre Gläubiger überzeugen.
Im nächsten Schritt setzen wir Ihren Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht über unser Vorhaben in Kenntnis. Dort legen wir unseren Entwurf des Insolvenzplans mit der Bitte um Anregungen informell vor. Auf diese Weise erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, sich außerhalb des offiziellen Verfahrens formlos zum Planangebot zu äußern. Dies sorgt für eine kooperative Atmosphäre und schließt eine Ablehnung des Insolvenzplans aus formellen Gründen nahezu aus.
4. Die Abstimmung
Schließlich wird das Gericht einen Abstimmungstermin anberaumen, an dem Ihre Gläubiger den Insolvenzplan final erörtern und über Ihre Entschuldung entscheiden werden. Auf diesen Tag werden wir Sie intensiv vorbereiten und im Rahmen der Planerstellung und Verhandlungen haben wir bereits alle Weichen Richtung Erfolg gestellt.
Eine der entscheidenden Stellschrauben ist die Einteilung Ihrer Gläubiger in Gruppen, in denen diese dann abstimmen. Zur Annahme des Insolvenzplans wird in jeder Gruppe die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit benötigt. Das bedeutet, mehr als die Hälfte der Gruppenmitglieder müssen dem Plan zustimmen, außerdem muss die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger betragen. Diese Ansprüche werden vom Gericht anhand des Verhältnisses der jeweiligen Forderungshöhe zu Ihrer gesamten Schuldenhöhe gewichtet.
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Gericht allerdings fehlende Zustimmungen ersetzen und so den Insolvenzplan trotz der Ablehnung einzelner Gruppen bestätigen. Eine solche fehlende Zustimmung wird vom Gericht ersetzt, falls
- die Gläubiger einer ablehnenden Gruppe durch den Insolvenzplan voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne den Plan stünden.
- die Gläubiger einer ablehnenden Gruppe angemessen am wirtschaftlichen Wert, der den Beteiligten plangemäß zufließen soll, beteiligt werden.
- die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Insolvenzplan mit den erforderlichen Kopf- und Summenmehrheiten zugestimmt hat.
Durch eine kluge Gruppenzusammensetzung und punktgenaue Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, können wir diese Zustimmungsersetzung einkalkulieren und gezielt darauf hinarbeiten. So maximieren wir die Wahrscheinlichkeiten Ihrer schnellen und effektiven Entschuldung.
5. Die Entschuldung
Nach der erfolgreichen Abstimmung über den Insolvenzplan werden Ihre Gläubiger mit der vereinbarten Zahlung zu den vereinbarten Konditionen befriedigt. Im Gegenzug unterzeichnen Ihre Gläubiger eine Verzichtserklärung auf deren restliche Forderungen.
Sobald schließlich die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist, dies geschieht innerhalb eines Monats, wird das laufende Regelinsolvenzverfahren vorzeitig beendet. Sie sind somit schuldenfrei und im Besitz Ihrer vollständigen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit!
Die geeigneten Voraussetzungen
Die Entschuldung mittels Planinsolvenz wird bevorzugt von Unternehmern und Selbstständigen mit hohen Schulden und vielen Gläubigern angestrebt, da sie einen schnellen und sicheren Weg zum wirtschaftlichen Neustart bietet. Allerdings ist sie an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie sind zahlungsunfähig, können Ihre Schulden also nicht mehr vollständig zurückzahlen und besitzen auch kein Vermögen, welches den Schulden gegenübersteht.
- Es ist denkbar in Ihrem nahen persönlichen Umfeld einen vertrauenswürdigen, unabhängigen Geldgeber zu finden, um Ihren Gläubigern ein wohlklingendes Angebot unterbreiten zu können.
- Mindestens bis zu dem persönlichen Gespräch mit Ihrem Insolvenzverwalter befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Übrigens ist die Durchführung einer Planinsolvenz auch bei einem bereits laufenden Regelinsolvenzverfahren möglich. Zögern Sie also in einem solchen Fall nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!
Vorteile
Schnell und erfolgsversprechend
Der Insolvenzplan ermöglicht mit einer Dauer von nur 4 – 16 Monaten eine außerordentlich schnelle Entschuldung und ist zugleich eine der erfolgsversprechenden Maßnahmen. Dies liegt vor allem an den kalkulierbaren Mechanismen des Abstimmungsverfahrens und an der Einbettung in ein Regelinsolvenzverfahren, da Gläubiger durch Ihre sicher eintretende Entschuldung zustimmungsfreudiger werden. So sind Gläubiger, anders als bei einem Vergleich, oft mit niedrigen Quoten zufriedenzustellen.
Sichere Entschuldung
Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall des Scheiterns eintreten, trägt Ihr Geldgeber kein Risiko, er behält sein Geld. Außerdem wird Ihr begonnenes Regelinsolvenzverfahren fortgeführt, sodass Sie, wenn auch deutlich langsamer, dennoch sicher von Ihren Schulden befreit werden.
Pfändungs- und Vollstreckungsschutz
Mit Eröffnung des Verfahrens greift der umfassende Pfändungs- und Vollstreckungsschutz. Ihre Gläubiger dürfen außerdem nur noch den Insolvenzverwalter kontaktieren.
Nachteile
Regelinsolvenzverfahren nötig
Für die Planinsolvenz ist die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens unumgänglich. Sollten Sie dieses um jeden Preis vermeiden wollen, ist der außergerichtliche Vergleich die Lösung der Wahl. In vielen Fällen ist der Vergleich allerdings aussichtslos, sodass Sie dennoch den Weg in das Insolvenzverfahren einschlagen müssen.
Hohe Anfangsinvestition
Ein Insolvenzplan ist deutlich arbeits- und beratungsintensiver als herkömmliche Entschuldungsmaßnahmen, wodurch auch höhere Kosten entstehen. Ebenso ist der Geldbetrag Ihres Zuwenders für gewöhnlich als Einmalzahlung zu leisten, Ziel des Verfahrens ist ja gerade die schnelle Entschuldung. Somit ergibt sich gerade gegenüber dem außergerichtlichen Vergleich eine hohe Anfangsinvestition, wobei auf lange Sicht, aufgrund der kurzen Dauer und der oft niedrigeren Quoten, der Insolvenzplan meist sogar günstiger ist.
Notwendigkeit eines Geldgebers
Die Entschuldungsmaßnahme ist direkt abhängig von einem externen und vertrauenswürdigen Geldgeber. Sie haben es somit nicht in der eigenen Hand.
Standortkarte
Google Maps ist blockiert. Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Direktkontakt
von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlachthausstraße 10
57072 Siegen
Tel. 0271 22081
Fax 0271 31383474
info@vontrotha.eu
Aktuelles
- Insolvenzrecht: Beitragsforderungen im Insolvenzverfahren
- Insolvenzrecht: Die Rücknahme des Gläubigerantrages nach Erfüllung der Antragsforderung
- Sanierung: die drohende Zahlungsunfähigkeit im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG
- Insolvenzrecht: Wenn der Geschäftspartner insolvent ist – Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Gläubiger?
- Arbeitsrecht: Wer trägt das Betriebsrisiko in der Corona-Pandemie?