Der außergerichtliche Vergleich
Der außergerichtliche Vergleich ist wohl die klassischste Alternative zum Insolvenzverfahren. Hierbei wird den Gläubigern ein Angebot in Form einer Einmal- oder Ratenzahlung unterbreitet, das bei erfolgreicher Verhandlung eine Entschuldung herbeiführt und so den öffentlichkeitswirksamen Weg in die Insolvenz vermeiden kann. Ihr Vorteil: Meist müssen Sie dafür nur einen Bruchteil der eigentlichen Schulden begleichen.
Entscheidend für den Erfolg des Vergleichs ist eine professionelle Vorbereitung, eine detailgenaue Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Situation, sowie eine treffsichere Verhandlungsstrategie. Daher sind private Einigungsversuche ohne kompetente Beratung von Experten des Insolvenzrechts meist zum Scheitern verurteilt.
Im Folgenden erfahren Sie alles über den allgemeinen Ablauf, die geeigneten Voraussetzungen und die Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs:
Der allgemeine Ablauf
Der erste Schritt besteht in allen Fällen darin, die gegebene Situation so präzise wie möglich zu analysieren. Auch hier steckt der Teufel bekanntlich im Detail, häufig fehlt den Involvierten die nötige Distanz und entscheidende Faktoren bleiben unerkannt. Wir prüfen Ihre finanziellen und wirtschaftlichen Strukturen auf Herz und Nieren, erstellen eine vollständige Liste aller Gläubiger und erfassen so den realen Ist-Zustand Ihrer Unternehmung.
Kommen wir gemeinsam zu dem Schluss, dass der außergerichtliche Vergleich die ideale Entschuldungsmaßnahme für Sie ist, werden wir mehrschichtig für Sie aktiv.
Zum einen stehen wir Ihnen bei allen Fragen jederzeit unterstützend zur Seite und beraten Sie ausführlich in allen Punkten rund um Haftungsrisiken und Pfändungsschutz. Außerdem informieren wir als Ihre juristische Begleitung Ihre Gläubiger über die kommende Maßnahme und übernehmen die Kommunikation für Sie. Dies führt zu einer mentalen Entlastung für Sie und stärkt Ihre Position gegenüber Ihren Gläubigern ungemein, die in den meisten Fällen erst einmal von weiteren Mahnungen, Pfändungsversuchen etc. absehen und unser Angebot abwarten.
Gleichzeitig erarbeiten wir individuelle Erstangebote für Ihre Gläubiger. Dabei verstehen wir es mit Expertise und Fingerspitzengefühl auf dem schmalen Grat zwischen attraktivem Deal für Ihre Gläubiger und Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen die Balance zu halten. Wir liefern passgenaue Argumente, die Ihre Gläubiger überzeugen. Sobald Sie einverstanden sind, unterbreiten wir die Angebote und die Verhandlungsphase beginnt.
Nun befinden sich Ihre Gläubiger im Zugzwang fristgerecht auf unser Anliegen zu reagieren. Sollte dies ausbleiben, bleiben wir natürlich hartnäckig: Wir kontaktieren die entsprechenden Gläubiger regelmäßig und erhöhen so den Druck. Unsere Arbeit ist erst mit Ihrer Befreiung von allen belastenden Schulden getan! Selbstverständlich halten wir Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand der Verhandlungen und besprechen jeden möglichen weiteren Schritt mit Ihnen; Das letzte Wort ist stets das Ihre.
Bei einer geeigneten Ausgangslage und einer hieb- und stichfesten Argumentation bleibt den Gläubigern oft keine andere Wahl als unser Angebot zu akzeptieren. Spätestens nach einem verbesserten Angebot in einer zweiten Verhandlungsrunde können wir meist auch die hartnäckigsten Gläubiger schlussendlich überzeugen. Ist eine Einigung mit all Ihren Gläubigern erreicht, ist auch Ihr Weg in die Schuldenfreiheit geebnet.
Die geeigneten Voraussetzungen
Selbstverständlich ist der außergerichtliche Vergleich kein Allheilmittel und nicht in jeder Lage eine sinnvolle Option. Im Folgenden haben wir Ihnen die entscheidenden Faktoren zusammengestellt, die unserer Erfahrung nach die Erfolgsaussichten eines Vergleichs maßgeblich bestimmen:
- Ein Vorteil für Ihre Gläubiger
Die alles entscheidende Frage ist, ob Ihre Gläubiger durch den Vergleich langfristig besser stehen als durch ein Insolvenzverfahren, in dem diese meist nur einen Bruchteil des von Ihnen geschuldeten Betrags erwarten können. Ihr Insolvenzverfahren ist demnach oft nicht im Interesse Ihrer Gläubiger. Ist es Ihnen möglich ein Angebot zu unterbreiten, das einen wirtschaftlichen Vorteil Ihrer Gläubiger bedeutet, wird die Erfolgschance des außergerichtlichen Vergleichs enorm gesteigert. - Die Anzahl Ihrer Gläubiger
Für einen erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich ist es nötig eine Einigung mit jedem Ihrer Gläubiger zu erreichen. Da ist es naheliegend, dass mit der Anzahl der Gläubiger auch die Wahrscheinlichkeit eines Verhandlungsfehlschlags steigt. Zwar gibt es Mittel und Wege, einzelne sich querstellende Gläubiger zu einer Einigung zu zwingen, in der Praxis ist jedoch ein Vergleich mit mehr als 10 – 15 beteiligten Gläubigern im Allgemeinen unpraktikabel. - Die Art und Dauer der Rückzahlung
Je früher Ihr Gläubiger seine Rückzahlung vollständig erhalten hat, desto geringer ist sein Risiko und umso attraktiver ist in seinen Augen auch Ihr Angebot. Mithin ist eine Einmalzahlung die vielversprechendste Variante. Weitaus häufiger erfolgt jedoch die Rückzahlung auf Raten, meist auf 3 oder 5 Jahre ausgelegt. Hierbei ist es entscheidend, die planmäßige Umsetzung der Ratenzahlung glaubhaft machen zu können.
Daneben gibt es unzählige weitere Variablen, die in Ihrem individuellen Fall für oder gegen einen außergerichtlichen Vergleich sprechen können. Eine persönliche Beratung von unseren Experten des Insolvenzrechts zahlt sich daher gleich mehrfach für Sie aus.
Vorteile
Kein Insolvenzverfahren
Durch den außergerichtlichen Vergleich vermeiden Sie die Unannehmlichkeiten und Nachteile der Regelinsolvenz: Keine Bestellung des Insolvenzverwalters, keine Verwertung des pfändbaren Vermögens und kein Insolvenzbeschlag.
Schnellere Schuldenfreiheit
Je nach Art und Möglichkeit der Einigung ist eine vollständige Entschuldung schon nach wenigen Monaten erreichbar.
Diskrete Entschuldung
Die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens wird in den sogenannten Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Entschuldung mittels Vergleiches hingegen wird nicht offenbart.
Nachteile
Keine sichere Schuldenfreiheit
Im Falle einer Rückzahlung auf Raten führt der Vergleich, anders als das Regelinsolvenzverfahren, nicht zu einer sicheren Entschuldung. Sollten Sie Ihre Raten nicht zahlen können, wird der Vergleich hinfällig.
Zustimmung aller Gläubiger nötig
Da allen Gläubigern ein attraktives Angebot unterbreitet werden muss, damit der Vergleich erfolgreich sein kann, liegt der „Preis“ des außergerichtlichen Vergleichs möglicherweise höher als der des Regelinsolvenzverfahrens.
Zwangsvollstreckung weiterhin möglich
Anders als das Regelinsolvenzverfahren beinhaltet der außergerichtliche Vergleich keinen sicheren Pfändungsschutz. Wenn auch unwahrscheinlich, so ist es doch theoretisch möglich, dass ein Gläubiger trotz angenommenem Vergleich eine Zwangsvollstreckung betreibt.
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