Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht)
Das Wirtschaftsrecht geht über das Handels- und Gesellschaftsrecht hinaus und berührt eine Vielzahl von Interessen und Problemen, mit denen Unternehmen und am Wirtschaftsleben Beteiligte konfrontiert sein können. Gerade im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung ergeben sich vielfältige Fragestellungen, die flexible und auf den Einzelfall angepasste Lösungen bedürfen. Dennoch gibt es im alltäglichen Wirtschaftsleben eine Reihe von Fällen, die immer wieder auftreten.
Wir unterstützen unsere Mandanten kurz- oder langfristig in allen Belangen des Wirtschaftsrechts von der Unternehmensgründung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr von Forderungen. Dabei stellen sich sowohl Fragen zur persönlichen Risikovorsorge und der Reduzierung der Haftung als auch zur notwendigen Kapitalbeschaffung, um das Unternehmen zu gründen und fortzuführen. Darüber hinaus gestalten wir in organisatorischer und juristischer Hinsicht mit unseren Mandanten deren Vertriebswege, etwa durch die Ausarbeitung von Handelsvertreterverträgen, Provisionsvereinbarungen und nachträglichen Wettbewerbsverboten bis hin zum Abschluss dieser Verträge.
Fragen, die immer wieder aufkommen, berühren unterschiedliche Rechtsbereiche:
„Was darf ich?“ „Was darf mein Wettbewerber?“ (Wettbewerbsrecht)
„Wie schütze ich meine Ideen und Produkte?“ (Marken-, Patent- und Geschmacksmusterrecht)
„Was mache ich, wenn ein Dritter meine Werke nutzt, ohne mich zu fragen?“ (Urheberrecht)
Aufgrund der großen Bedeutung von Social Media, Internetauftritten und Onlinemarketing gehen diese Bereiche fließend in das IT-Recht über. Unternehmen bieten Ihre Dienstleistungen und Produkte im Internet an oder bewerben diese dort; oftmals ohne sich Gedanken über eine juristisch fundierte Darstellung derselben zu machen. Im stetigen Wandel der betreffenden Gesetzgebung und Rechtsprechung offenbaren sich Haftungsrisiken, mit denen sich der Mandant bislang gar nicht beschäftigen musste: „Ist mein Impressum richtig/vollständig?“ „Erfüllt die Widerrufsbelehrung die gesetzlichen Anforderungen?“ „Regeln meine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die für mich wesentlichen Punkte eines Vertragsschlusses?“
All diese Punkte zeigen, dass sich das Wirtschaftsrecht nicht nur auf die Gestaltung und den Abschluss von Verträgen beschränken kann, sondern eine ganzheitliche Betrachtung und Beratung in enger Abstimmung mit dem Mandanten erforderlich macht.