Unsere Fachgebiete – Wir setzen Schwerpunkte
Unsere beruflichen Schwerpunkte haben wir aus persönlicher Überzeugung gewählt. Die persönliche Freiheit, der leidenschaftliche Einsatz im jeweiligen Fachgebiet und die enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit untereinander und mit dem Mandanten sind die besten Voraussetzungen für den angestrebten Erfolg.
Arbeitsrecht und Dienstvertrag
Wir beraten und vertreten als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht bewusst beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher kennen wir das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive und können mit unseren Mandanten optimale Lösungen für die Praxis im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht erarbeiten.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht geht weit über das Handels- und Gesellschaftsrecht hinaus. Deshalb umfasst unsere Beratung alle Interessen und Problemstellungen von Unternehmen und sonstigen Beteiligten am wirtschaftlichen Leben.
Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung
Bei Reorganisationsprozessen bis hin zur Sanierung von Unternehmen unter Berücksichtigung des Insolvenzrechts reicht eine juristisch fundierte Beratung und Begleitung nicht aus. Erfolg in diesem Themengebiet erfordert auch praktisches Know-how, betriebswirtschaftliches Verständnis und Fingerspitzengefühl – insbesondere in Verhandlungssituationen.
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