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Erbrecht: Vorsorge, auch in Zeiten von Corona

Wir alle beschäftigen uns aufgrund der starken Ausbreitung des Coronaviruses oder Covid-19 in der einen oder anderen Art zurzeit mit Vorsorgemaßnahmen und zwar nicht nur in Siegen und Umgebung. Sei es in Bezug auf erweiterte Hygienemaßnahmen, die Vermeidung des Besuchs von Großveranstaltungen oder das eindecken mit Lebensmitteln. Diese Maßnahmen geben uns ein Gefühl von Sicherheit.

Vorsorge erscheint wichtiger denn je. Umso notwendiger ist es sich mit den unangenehmen Fragen des Erbrechts zu beschäftigen.

Gerade ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen haben jedoch Angst, sich trotz aller Vorkehrungen mit dem Coronavirus anzustecken und hierdurch einschneidende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erfahren. Sie beschäftigen sich mit der Frage, was mit ihnen und ihrem Vermögen passiert, wenn sie nicht mehr in der Lage sind dieses zu verwalten. Um auch in diesem Bereich ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, kann es sinnvoll sein, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Vorsorgevollmacht

Im Krankheitsfall kann eine Vorsorgevollmacht ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden. Was viele Menschen nicht wissen, ist, dass im Krankheitsfall keine grundsätzliche Vertretungsmacht zwischen Eheleuten oder zwischen Kindern und Eltern besteht. Sofern der erkrankte nicht mehr selbst in der Lage ist seine Angelegenheiten zu regeln, müsste ein Betreuer hinzugezogen werden. Um dies zu vermeiden ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es den Betroffenen, bereits frühzeitig eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen um im Ernstfall eine Betreuung zu vermeiden.

Dabei muss sich eine solche Vorsorgevollmacht nicht auf alle denkbaren Angelegenheiten beziehen, sondern sie kann sich auch auf bestimmte Angelegenheiten beschränken, beispielsweise die Vertretung in finanziellen Dingen.

Eine Vorsorgevollmacht sollte dabei speziell auf die Lebenssituation und die Wünsche des Betroffenen angepasst werden. Hier empfiehlt sich somit nicht die Verwendung von Mustern, sondern es sollte eine eingehende rechtliche Beratung erfolgen, um rechtssicher das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Gerne unterstützen wir sie hinsichtlich rechtlicher Beratung und Erstellung der Vorsorgevollmacht.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung betrifft die medizinische Versorgung im Krankheitsfalle, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Es ist die Handlungsanweisung an die Angehörigen, denen die oft einschneidende Entscheidung hierdurch abgenommen werden kann.

Die Patientenverfügung bietet ein Mittel, bereits frühzeitig den eigenen Willen festzuhalten, um im Ernstfall eine mit dem eigenen Willen übereinstimmende medizinische Versorgung zu erhalten.

Problematisch hierbei ist, dass Patientenverfügungen oft nicht hinreichend klar verfasst sind und dadurch Angehörige in die Situation versetzen, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, ohne den Willen des Familienangehörigen zu kennen. Dies kann eine enorme persönliche Belastung darstellen.

Aus diesem Grunde sollte dem Erstellen einer Patientenverfügung eine rechtliche Beratung vorangehen. Gerne können Sie sich für eine eingehende rechtliche Beratung und die anschließende Erstellung der Patientenverfügung an uns wenden.

Testament

Im Rahmen einer umfassenden Vorsorge sollte auch der Nachlass geregelt werden. Oft entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Dabei wird durch die Erstellung des Testaments nicht nur sichergestellt, dass der Wille des Erblassers erfüllt wird, sondern es können auch Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden. Die Erstellung des Testaments gibt das gute Gefühl im Ernstfall für die einem nahestehenden Personen gesorgt zu haben und erbrechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.

Um Streitigkeiten tatsächlich vorzubeugen und zu erreichen, dass der tatsächliche Wille erfüllt wird, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass das Testament klar formuliert und nicht auslegungsbedürftig ist. Um ein Testament klar formulieren zu können und die Folgen umfassend absehen zu können, sind besondere Rechtskenntnisse erforderlich. Wir empfehlen dringend die Beauftragung einer fachkundigen Person um ein rechtssicheres und ihrem Willen entsprechendes Ergebnis zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie als Kanzlei für Erbrecht bei der Erstellung eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Testaments.