Erbrecht
Das Erbrecht ist ein sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet, das zugleich stark emotional besetzt ist. Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer in Fragen der Erbfolge, eventuellen Streitigkeiten um das Erbe oder der Ausgestaltung der beabsichtigten Wünsche. Wir bieten eine umfassende erbrechtliche Betreuung des Mandanten in einer für ihn hochsensiblen Situation.
Neben einer gründlichen und engagierten Arbeit steht hierbei selbstverständlich das Mandanteninteresse stets im Mittelpunkt unserer Beratung. Um diese Interessen durchsetzen und eine sinnvolle, für den Mandanten passende Lösung finden zu können, erfolgt eine umfassende und empathische Aufarbeitung. So können wir eine hohe Zufriedenheit unserer Mandanten gewährleisten.
Wir begleiten Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, der Geltendmachung eigener Ansprüche oder deren Abwehr, bei der außergerichtlichen Kommunikation mit der gegnerischen Partei, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr ihrer Ansprüche.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht, insbesondere bei:
- Erbstreitigkeiten
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsrecht
- Enterbung, Erbausschlagung
- Fragen rund um die Erbfolge
- Testament und Erbvertrag
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Internationales Erbrecht
- usw.
Der Schwerpunkt unserer Bearbeitung liegt dabei in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Beratung im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, der Beratung rund um das Testament bis hin zu dessen Errichtung, der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sowie der Beratung in sämtlichen Fragen der Unternehmensnachfolge. Durch weitere Fachanwaltschaften und Spezialisierungen im Medizinrecht, Versicherungsrecht und Unternehmensrecht können wir unsere Mandanten optimal unterstützen.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen
Abkömmlingen des Erblassers steht grundsätzlich ein Pflichtteil zu, selbst wenn sie enterbt wurden. Oft fehlt dem Pflichtteilsberechtigten jedoch die Kenntnis über den Bestand und Umfang des Nachlasses. Umgekehrt sind die Erben oft unsicher, inwieweit sie gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zu Auskunft und Zahlung verpflichtet sind. Wir beraten zum Umfang bestehender Auskunftsansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen.
Erbauseinandersetzung (Unstimmigkeiten in der Erbengemeinschaft)
Eine Erbengemeinschaft hat zunächst gemeinsam den Nachlass inne. Bis es zu einer Aufteilung gekommen ist, muss die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwalten und Schulden aus dem Nachlass tilgen. Insbesondere wenn es aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu einer Art Schicksalsgemeinschaft gekommen ist, herrscht hier enormes Konfliktpotenzial. Hierbei kommt es aufgrund fehlender Einigung nicht selten zu Streitigkeiten bis hin zu Teilungsversteigerungen von im Nachlass befindlicher Immobilien. Dadurch wird der Wert des Nachlasses meist geschmälert, da im Zwangsversteigerungsverfahren eine Immobilie oft unter Wert versteigert wird. Ein Anwalt für Erbrecht kann durch eine objektive und einfühlsame Betrachtungsweise Streitigkeiten verhindern oder aber notfalls optimal durchsetzen und so eine sinnvolle und interessengerechte Aufteilung des Nachlasses bewirken. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Gestaltung und Prüfung eines Testaments
Durch die Errichtung eines Testaments können Streitigkeiten über den Nachlass vermieden werden und der Wille über das Vermögen kann bereits zu Lebzeiten klar definiert werden. Es wird verhindert, dass eine unerwünschte Erbfolge eintritt. Auch die steuerrechtlichen Möglichkeiten können hierdurch optimal ausgenutzt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Gestaltung und Prüfung eines gemeinschaftlichen Testaments
Das gemeinschaftliche Testament kann von Ehegatten und gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Dabei reicht es aus, wenn einer der testierenden das Testament handschriftlich errichtet, und der andere Testierende dieses Testament durch seine Unterschrift bestätigt. An eine notarielle Form ist die Testamentserrichtung nicht gebunden. Dennoch sollte das gemeinschaftliche Testament nicht leichtfertig aufgenommen werden, denn dieses hat einschneidende Bindungswirkungen zur Folge, sodass sich die Betroffenen ggf. nicht einseitig lösen können. Lassen Sie sich hierzu durch uns, als spezialisierte Anwälte im Erbrecht, beraten, um die für Sie optimale Lösung zu erarbeiten.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, ob und wie man später ärztlich behandelt werden will, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Sie enthält auch eine Handlungsanweisung sowie eine Entscheidungshilfe für die Angehörigen, die sonst oft den Willen des Betroffenen erforschen müssten.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers bevollmächtigt, seine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Diese Möglichkeit der Vorsorge sollten Privatpersonen nutzen. Aber auch im unternehmerischen Verkehr ist diese Vorsorge von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen stets handlungsfähig bleibt.
Als Anwälte für Erbrecht beraten wir Sie gerne, um für Sie die bestmögliche Vorsorge zu gewährleisten. Ob hierfür eine notarielle Form notwendig ist, können wir in einem ersten Beratungsgespräch erörtern.
Unsere Arbeitsweise
Das Erbrecht ist anspruchsvoll, komplex und emotional besetzt. Als spezialisierte Anwälte für Erbrecht begleiten wir Sie bei Ihren Überlegungen zur Sicherung oder Verteilung ihres Vermögens, bis hin zur rechtmäßigen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Erbe.
Mit Sitz in Siegen vertreten wir unsere Mandanten sowohl regional als auch überregional, in Siegerland, Sauerland, Wittgenstein und Umgebung. Gerne können Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
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von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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