Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen.
Wenn die Pflege einer Person nicht dem aktuellen Standard und den Erkenntnissen der Pflegewissenschaft entspricht, liegt in der Regel ein Pflegefehler vor, der nicht selten zu einer gesundheitlichen Schädigung des Patienten führt.
Ob dabei im Rahmen professioneller Pflege aktiv auf den Pflegebedürftigen fehlerhaft eingewirkt wird oder eine Maßnahme entsprechend unterlassen wird, ist für die Entscheidung, ob ein Fehler vorliegt, nicht relevant. Pflegefehler können natürlich auch organisatorische Ursachen wie z. B. Personalmangel haben oder die eingesetzten Pflegekräfte sind nicht qualifiziert genug, so dass sie Fehler nicht erkennen können.
Gerade zur professionellen Pflege gehört die Aufdeckung und Vermeidung von entsprechenden Pflegefehlern. Das Pflegeverhalten ist daher entsprechend zu dokumentieren und im Zweifel auch nachzuweisen.
Typische Fehler bei der Pflege können dabei sein:
Die Durchsetzung derartiger Ansprüche ist schwierig, da den Patienten hier die Beweislast trifft. Dies bedeutet, dass er nachweisen muss, dass ein schuldhafter Pflegefehler vorlag, der auch zum entsprechenden Schaden geführt hat. Wir helfen Ihnen an dieser Stelle mit der Aufarbeitung des entsprechenden Sachverhalts und der Überprüfung eines Fehlers. Pflegefehler können hierbei nicht nur zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung der Pflegekraft, sondern auch und vor allem für die Organisation der Pflegeverantwortlichen führen. Die geschädigte Person kann dann entsprechend Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, sofern ein Pflegefehler festgestellt wurde.
Wir fordern in diesem Rahmen die Pflegedokumentation an und prüfen, ob ein vermeidbarer Pflegefehler vorlag. Anschließend besprechen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Es ist in diesem Rahmen ratsam, sich an die Pflegeleitung zu wenden und das Missmanagement zu besprechen. Oftmals ist es so, dass zwar vermeidbarer Fehler vorlagen, allerdings der Pflegebedürftige weiter in der Einrichtung verbleiben soll. In einem solchen Fall sollte die Angelegenheit nicht auf konfrontierender Weise geführt, sondern auf einer sachlichen Ebene das Gespräch gesucht werden.
Ob ein vermeidbarer Pflegefehler vorliegt, erfordert einige Erfahrungen in diesem Gebiet. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich in diesem Gebiet durch einen Spezialisten vertreten zu lassen, welcher sowohl Erfahrung im Pflegebereich als auch auf juristischer Ebene hat. Beauftragen Sie daher bei dem Verdacht eines Pflegefehlers stets einen Fachanwalt für Medizinrecht, der einige Erfahrungen auf diesem Gebiet aufweisen kann.
Für eine erste Einschätzung des Falles stehen wir Ihnen kostenlos telefonisch zur Verfügung.
Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen.
Wenn Ärzte etwas falsch machen, dann fallen schnell Begriffe wie Ärztepfusch oder Kunstfehler. Gemeinsam haben alle Begriffe, dass sie einen ärztlichen Behandlungsfehler beschreiben.
Die Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sind die Fachgebiete mit den häufigsten bekannten Behandlungsfehlern im Medizinrecht. Es verwundert nicht, dass über 50 % aller bestätigten Behandlungsfehler in den chirurgischen Fachbereichen vorkommen, denn dort bemerkt ein Patient sie unmittelbar.
Fehler bei der Geburt gehören zu den einschneidendsten und traumatischsten Erlebnissen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser schwere Schicksalsschlag ist sowohl für die Eltern als auch für das Kind lebensverändernd und zwar unabhängig davon, ob hierbei das Kind oder die Mutter einen Geburtsschaden erlitten hat.
Die innere Medizin befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten einer Vielzahl innerer Organe. Aufgrund des Umfangs dieser Disziplin und der noch immer unerforschten Komplexität des menschlichen Körpers kommen hier oftmals Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vor.
Wird durch den Fehler eines Medizinproduktes jemand getötet oder verletzt, so ist der Hersteller, der dieses Medizinprodukt vertreibt, dazu verpflichtet, dem Geschädigten oder seinem Erben den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Medizinrecht umfasst als Rechtsgebiet zahllose Regelungen des Gesundheitsrechts wie zum Beispiel rechtliche Fragen rund um den Patienten, den Arzt und der Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung.
Im Bereich der Neurologie sind also Diagnose- oder Befunderhebungsfehler von entscheidender Bedeutung. Bei Fehldiagnosen werden Medikamente eingesetzt, die im schlechtesten Fall dazu führen, dass Nebenwirkungen auftreten und somit Schaden für den Patienten bringen.
Als Patient möchte man dem Arzt auf Augenhöhe begegnen. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Vermehrt verstehen sich Ärzte als Herr der Behandlung, die sie aber tatsächlich nicht sind.
Wurde eine Person bei einem Unfall oder Autounfall verletzt, kommen verschiedenste Ansprüche in Betracht. Schmerzensgeld und der Ersatz der materiellen Schäden können typischerweise bei fremdverschuldeten Unfällen verlangt werden.
Behandlungsfehler treten häufig im Bereich der Aufklärung, sowie bei der Planung und Eingliederung von prothetischem Zahnersatz und Zahnkronen auf. Gerade im Bereich von Implantaten kommt es vor, dass der Knochenaufbau falsch vorgenommen oder die Implantate letztlich falsch eingesetzt werden.
von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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