Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen.
Die innere Medizin befasst sich in erster Linie mit der Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten der Atmungsorgane (Pneumologie), des Herzens und des Herzkreislaufs (Kardiologie), der Nieren (Nephrologie), des Blut- und Gefäßsystems (Hämatologie, Angiologie), des Stoffwechsels und der Verdauungsorgane (Gastroenterologie) sowie mit Infektionskrankheiten, Vergiftungen und Tumoren.
Gerade aufgrund des Umfangs dieser Disziplin und der noch immer unerforschten Komplexität des menschlichen Körpers kommen hier oftmals Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vor. Insbesondere das Zusammenspiel mehrerer Organe führt dazu, dass eine Diagnose falsch oder zu spät gestellt wird. Dies führt dann dazu, dass eine adäquate Behandlung nicht zeitnah erfolgen kann.
Typische Behandlungsfehler im internistischen Bereich sind:
Von Fehlern im internistischen Bereich sind damit viele Organe betroffen, so dass auch die Folgen aus einer fehlerhaften Behandlung breit gefächert sind. In diesem Bereich ist daher eine Aufarbeitung des medizinischen Sachverhaltes ganz entscheidend.
Ziel unserer Beratung ist die Zufriedenheit unserer Mandanten. In einem ersten Schritt muss daher zunächst der Sachverhalt gemeinsam aufgearbeitet werden, wozu ggf. ein medizinischer Gutachter hinzugezogen wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist die Einschaltung eines Spezialisten auf dem Gebiet des Medizinrechts erfahrungsgemäß sinnvoll, da dies sowohl eine hohe Expertise im juristischen wie auch im medizinischen Bereich erfordert. Bei der dann erfolgten Feststellung eines Behandlungsfehlers begleiten wir Sie über die Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses bis hin zur notfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vertrauen Sie hierbei auf die Kompetenz eines Fachanwaltes für Medizinrecht, der auf Erfahrung in diesem Gebiet zurückgreifen kann.
Für eine erste Einschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen kostenlos telefonisch zur Verfügung.
Ziel unserer Beratung ist die Zufriedenheit unserer Mandanten. In einem ersten Schritt muss daher zunächst der Sachverhalt gemeinsam aufgearbeitet werden, wozu ggf. ein medizinischer Gutachter hinzugezogen wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist die Einschaltung eines Spezialisten auf dem Gebiet des Medizinrechts erfahrungsgemäß sinnvoll, da dies sowohl eine hohe Expertise im juristischen wie auch im medizinischen Bereich erfordert. Bei der dann erfolgten Feststellung eines Behandlungsfehlers begleiten wir Sie über die Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses bis hin zur notfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vertrauen Sie hierbei auf die Kompetenz eines Fachanwaltes für Medizinrecht, der auf Erfahrung in diesem Gebiet zurückgreifen kann. Für eine erste Einschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen kostenlos telefonisch zur Verfügung.
Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen.
Wenn Ärzte etwas falsch machen, dann fallen schnell Begriffe wie Ärztepfusch oder Kunstfehler. Gemeinsam haben alle Begriffe, dass sie einen ärztlichen Behandlungsfehler beschreiben.
Die Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sind die Fachgebiete mit den häufigsten bekannten Behandlungsfehlern im Medizinrecht. Es verwundert nicht, dass über 50 % aller bestätigten Behandlungsfehler in den chirurgischen Fachbereichen vorkommen, denn dort bemerkt ein Patient sie unmittelbar.
Fehler bei der Geburt gehören zu den einschneidendsten und traumatischsten Erlebnissen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser schwere Schicksalsschlag ist sowohl für die Eltern als auch für das Kind lebensverändernd und zwar unabhängig davon, ob hierbei das Kind oder die Mutter einen Geburtsschaden erlitten hat.
Wird durch den Fehler eines Medizinproduktes jemand getötet oder verletzt, so ist der Hersteller, der dieses Medizinprodukt vertreibt, dazu verpflichtet, dem Geschädigten oder seinem Erben den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Medizinrecht umfasst als Rechtsgebiet zahllose Regelungen des Gesundheitsrechts wie zum Beispiel rechtliche Fragen rund um den Patienten, den Arzt und der Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung.
Im Bereich der Neurologie sind also Diagnose- oder Befunderhebungsfehler von entscheidender Bedeutung. Bei Fehldiagnosen werden Medikamente eingesetzt, die im schlechtesten Fall dazu führen, dass Nebenwirkungen auftreten und somit Schaden für den Patienten bringen.
Als Patient möchte man dem Arzt auf Augenhöhe begegnen. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Vermehrt verstehen sich Ärzte als Herr der Behandlung, die sie aber tatsächlich nicht sind.
Wenn die Pflege einer Person nicht dem aktuellen Standard und den Erkenntnissen der Pflegewissenschaft entspricht, liegt in der Regel ein Pflegefehler vor, der nicht selten zu einer gesundheitlichen Schädigung des Patienten führt.
Wurde eine Person bei einem Unfall oder Autounfall verletzt, kommen verschiedenste Ansprüche in Betracht. Schmerzensgeld und der Ersatz der materiellen Schäden können typischerweise bei fremdverschuldeten Unfällen verlangt werden.
Behandlungsfehler treten häufig im Bereich der Aufklärung, sowie bei der Planung und Eingliederung von prothetischem Zahnersatz und Zahnkronen auf. Gerade im Bereich von Implantaten kommt es vor, dass der Knochenaufbau falsch vorgenommen oder die Implantate letztlich falsch eingesetzt werden.
von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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