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Behandlungsfehler in Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie

Die Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sind die Fachgebiete mit den häufigsten bekannten Behandlungsfehlern im Medizinrecht. Es verwundert nicht, dass über 50 % aller bestätigten Behandlungsfehler in den chirurgischen Fachbereichen vorkommen, denn dort bemerkt ein Patient sie unmittelbar. Entsprechend nehmen die Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie ein großes Gebiet in der Arzthaftung ein.

Arzthaftungsrecht: Allgemeine und spezielle Chirurgie

In der allgemeinen und speziellen Chirurgie werden Verletzungen durch die Einwirkung auf den Körper des Patienten behandelt. Hierbei werden verletzte Körperteile fachgerecht geheilt, kranke Organe ganz oder teilweise entfernt (Resektion) und Prothesen dort eingesetzt, wo der Körper keine oder nur noch eine eingeschränkte eigenständige Funktion erreicht.

Mittlerweile hat sich eine Vielzahl an Unterkategorien der Chirurgie gebildet:

  • Viszeralchirurgie (operative Behandlung des Bauchraumes)
  • Gefäßchirurgie (Blutgefäße, Bypass, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Aneurysmen, Shunts)
  • Thoraxchirurgie (Brustkorb, z.B. Tumorerkrankungen, Lunge, Pleura usw.)
  • Herzchirurgie
  • Kinderchirurgie (spezielle Chirurgie bei Fehlbildung, Organ- und Unfallverletzungen)
  • Plastische und ästhetische Chirurgie (z.B. Rekonstruktionen bei Verbrennungen etc. oder Veränderungen von Körperformen)
  • Handchirurgie
  • Minimal-Invasive-Chirurgie (endoskopische Operationen)
  • Unfallchirurgie (schwerste Verletzungen und Wiederherstellung und Erhalt von Strukturen und Organen)

Da die chirurgischen Eingriffe oft den Bewegungsapparat betreffen, können Patienten Fehler bei der Behandlung oft unmittelbar erkennen, denn es entstehen Schmerzen, wo vorher keine waren, oder sogar Bewegungseinschränkungen, bis hin zu Lähmungen oder Ausfallerscheinungen. Betroffene können teils nur noch unter Schmerzen gehen, bis hin zur Inanspruchnahme von medizinischen Hilfsmitteln (Krücken, Rollstuhl). Auch während der Operation auftretende und nicht adäquat behandelte Komplikationen werden als Behandlungsfehler gewertet, wie z.B. bei Herzstillstand, Lungenembolie, falsche Lagerung oder Atemstillstand. Nicht zuletzt kommen sogar Fehler in Betracht, die nach der Operation auftreten können. Beispielsweise die zu kurze Verordnung einer Halskrause wie auch eine zu späte Reaktion auf Fieber (z.B. bei Verletzung von benachbarten Organen), aber auch Hämatome oder Nachbluten können Folgen fehlerhafter ärztlicher Bewertung sein.

Ärztepfusch in der Neurochirurgie

Ein Schwerpunkt der Fehler in der Orthopädie liegt, neben der fehlerhaften technischen Durchführung von Operationen, in der Befunderhebung oder der Diagnose. Falsche Diagnosen führen zu falscher Therapie und damit zu doppelt ungünstiger Situation, in der nicht nur das Leiden nicht behandelt wird, sondern ggf. sogar noch Schaden in einem anderen Bereich aufgrund unnötiger Behandlung genommen wird.

Von Fehlbehandlungen besonders betroffen, sind folgende Krankheitsbilder:

  • Bänderrisse und Sehnenrupturen (z.B. Kreuzband)
  • Bandscheibenvorfall
  • Arthrose
  • Luxationen (Patellaluxation, Schulterluxation)
  • Osteoporose
  • Frakturen (Brüche von Knochen)
  • Hallux valgus
  • Hüftdysplasie
  • Pseudarthrosen
  • Skoliose

Da orthopädische Patienten in der Regel keine sofortige operative Behandlung benötigen, spielt in diesem Gebiet die Aufklärung des Patienten eine entscheidende Rolle, denn oft wäre eine medikamentöse Behandlung oder Physiotherapie eine echte Alternative zur Operation.

Behandlungsfehler in der Orthopädie

Ein Schwerpunkt der Fehler in der Orthopädie liegt, neben der fehlerhaften technischen Durchführung von Operationen, in der Befunderhebung oder der Diagnose. Falsche Diagnosen führen zu falscher Therapie und damit zu doppelt ungünstiger Situation, in der nicht nur das Leiden nicht behandelt wird, sondern ggf. sogar noch Schaden in einem anderen Bereich aufgrund unnötiger Behandlung genommen wird.

Von Fehlbehandlungen besonders betroffen, sind folgende Krankheitsbilder:

  • Bänderrisse und Sehnenrupturen (z.B. Kreuzband)
  • Bandscheibenvorfall
  • Arthrose
  • Luxationen (Patellaluxation, Schulterluxation)
  • Osteoporose
  • Frakturen (Brüche von Knochen)
  • Hallux valgus
  • Hüftdysplasie
  • Pseudarthrosen
  • Skoliose

Da orthopädische Patienten in der Regel keine sofortige operative Behandlung benötigen, spielt in diesem Gebiet die Aufklärung des Patienten eine entscheidende Rolle, denn oft wäre eine medikamentöse Behandlung oder Physiotherapie eine echte Alternative zur Operation.

Fazit

Wir werden mit Ihnen gemeinsam den Behandlungsverlauf zunächst aufarbeiten. Dazu bedarf es neben juristischen auch medizinischen Kenntnissen, um Krankenunterlagen überhaupt zu erfassen und richtig zu verstehen. Daher ist es ratsam, sich bereits von Anfang an in die Hände eines spezialisierten Anwaltes bzw. Fachanwalts für Medizinrecht zu begeben, der neben dem juristischen Sachverstand bereits Erfahrung in der Aufarbeitung medizinischer Sachverhalte aufweisen kann. In den meisten Fällen greifen wir – sofern nötig – zusätzlich auf medizinische Gutachter zurück, um Ihren Fall umfassend bewerten zu können. Danach wird dann zusammen der weitere Weg beschlossen.

Vertrauen Sie auf die Kompetenz eines Fachanwaltes für Medizinrecht, der auf Erfahrung in diesem Gebiet zurückgreifen kann. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles stehen wir Ihnen kostenlos telefonisch zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Medizinrecht

  • Arzthaftungsrecht

    Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen.

  • Behandlungsfehler

    Wenn Ärzte etwas falsch machen, dann fallen schnell Begriffe wie Ärztepfusch oder Kunstfehler. Gemeinsam haben alle Begriffe, dass sie einen ärztlichen Behandlungsfehler beschreiben.

  • Geburtsschaden

    Fehler bei der Geburt gehören zu den einschneidendsten und traumatischsten Erlebnissen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser schwere Schicksalsschlag ist sowohl für die Eltern als auch für das Kind lebensverändernd und zwar unabhängig davon, ob hierbei das Kind oder die Mutter einen Geburtsschaden erlitten hat.

  • Innere Medizin und Kardiologie

    Die innere Medizin befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten einer Vielzahl innerer Organe. Aufgrund des Umfangs dieser Disziplin und der noch immer unerforschten Komplexität des menschlichen Körpers kommen hier oftmals Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vor.

  • Medizinprodukte und Prothesen

    Wird durch den Fehler eines Medizinproduktes jemand getötet oder verletzt, so ist der Hersteller, der dieses Medizinprodukt vertreibt, dazu verpflichtet, dem Geschädigten oder seinem Erben den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

  • Medizinrecht

    Das Medizinrecht umfasst als Rechtsgebiet zahllose Regelungen des Gesundheitsrechts wie zum Beispiel rechtliche Fragen rund um den Patienten, den Arzt und der Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung.

  • Neurologie

    Im Bereich der Neurologie sind also Diagnose- oder Befunderhebungsfehler von entscheidender Bedeutung. Bei Fehldiagnosen werden Medikamente eingesetzt, die im schlechtesten Fall dazu führen, dass Nebenwirkungen auftreten und somit Schaden für den Patienten bringen.

  • Patientenrechte

    Als Patient möchte man dem Arzt auf Augenhöhe begegnen. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Vermehrt verstehen sich Ärzte als Herr der Behandlung, die sie aber tatsächlich nicht sind.

  • Pflegeschaden und Sturzschäden

    Wenn die Pflege einer Person nicht dem aktuellen Standard und den Erkenntnissen der Pflegewissenschaft entspricht, liegt in der Regel ein Pflegefehler vor, der nicht selten zu einer gesundheitlichen Schädigung des Patienten führt.

  • Schmerzensgeld

    Wurde eine Person bei einem Unfall oder Autounfall verletzt, kommen verschiedenste Ansprüche in Betracht. Schmerzensgeld und der Ersatz der materiellen Schäden können typischerweise bei fremdverschuldeten Unfällen verlangt werden.

  • Zahnmedizin und Kieferorthopädie

    Behandlungsfehler treten häufig im Bereich der Aufklärung, sowie bei der Planung und Eingliederung von prothetischem Zahnersatz und Zahnkronen auf. Gerade im Bereich von Implantaten kommt es vor, dass der Knochenaufbau falsch vorgenommen oder die Implantate letztlich falsch eingesetzt werden.

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  • Arzthaftungsrecht
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  • Patientenrechte
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