Behandlungsfehler
Wenn Ärzte etwas falsch machen, dann fallen schnell Begriffe wie Ärztepfusch oder Kunstfehler. Gemeinsam haben alle Begriffe, dass sie einen ärztlichen Behandlungsfehler beschreiben.
Das Arzthaftungsrecht ist wohl das bekannteste Untergebiet des Medizinrechts und beschreibt die Haftung nicht nur von Arzt und Krankenhaus, sondern in vielen Fällen auch die Haftung von ähnlichen Berufsgruppen wie z.B. Psychologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Heilpraktikern, aber auch Berufsgenossenschaften, Medizinische Versorgungszentren und vielen mehr.
Im Vordergrund stehen die schlechte oder falsche Behandlung des Patienten und die Durchsetzung des daraus resultierenden Anspruches auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der zentrale Begriff des Behandlungsfehlers bildet die Grundlage der Arzthaftung. Eine wesentliche Pflicht des Arztes ist es im Rahmen der Behandlung, den Patienten nach dem aktuellen Stand der Medizin gewissenhaft zu behandeln und zu versorgen. Der Arzt hat demnach den medizinischen Standard zu wahren. Tut er dies nicht, so stellt dies einen Behandlungsfehler dar (dazu unten mehr). Fehler können dabei in der Durchführung eines so nicht angezeigten Verhaltens oder in der Nichtvornahme eines gebotenen Verhaltens liegen. Einen ersten Anhalt bieten hierfür die von den Fachgesellschaften herausgegebenen Leitlinien. Grundsätzlich gilt aber für alle Behandler, dass der anerkannte medizinische Standard in Form eines Facharztstandard gewährleistet werden muss.
Sollte ein Patient den Verdacht haben fehlerhaft behandelt worden zu sein, steigert man die Chance auf Feststellung eines Fehlers der Behandlung deutlich, bei rechtzeitiger Mandatierung eines Anwalts für Arzthaftungsrecht. Als Spezialisten auf dem Gebiet der Arzthaftung sind wir in der Lage den Sachverhalt ausreichend zu beleuchten und können dabei helfen die Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Da es keinen Fachanwalt für Arzthaftungsrecht gibt, ist hierbei der Fachanwalt für Medizinrecht der für Patienten richtige und auch notwendige Ansprechpartner.
Bei den am häufigsten festgestellten Fehlern handelt es sich um solche, die das Knochengerüst betreffen. Im Fall von Frakturen sind Fehler leichter nachzuweisen (und für den Patienten auch leichter zu erkennen), da häufig eine bildgebende Diagnostik mittels Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), jedenfalls aber in Form von Röntgenaufnahmen vorliegt. Bei organischen Krankheiten ist dies in der Regel schwieriger. Auch bei der Notfallmedizin gibt es selten Beschwerdefälle, da die Patienten froh über den Ausgang der Situation sind und eher Einschränkungen ungeprüft hinnehmen. Aber auch in den zuletzt genannten Bereichen werden Behandlungsfehler regelmäßig festgestellt. Im Bereich der Arzthaftung wird oft geglaubt, dass man ohnehin keine Chance hat, sodass sich viele Patienten überhaupt nicht trauen weitere Schritte einzuleiten. Daraus resultiert in diesem Bereich eine hohe Dunkelziffer von potenziellen Ansprüchen. Wir verhelfen Patienten zu ihrem Recht und setzen diese Ansprüche gegen den Arzt oder das Krankenhaus effektiv durch.
Die Chancen auf eine Kompensation im Bereich der Arzthaftung (Medizinrecht) sind besser, als man denken mag.
„Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Der Satz kommt oft auf in Gesprächen und ist ein Relikt aus längst vergessenen Tagen. In Zeiten eines hohen Konkurrenzdrucks auf dem Gesundheitsmarkt sind die Sachverständigen mittlerweile gewillt kritisch auf die Arbeit ihrer Kollegen zu schauen und Fehler aufzudecken, sollten diese vorhanden sein. Was früher noch der Fall war, ist spätestens seit der Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht längst überholt. Das Arzthaftungsrecht ist komplex und ein schwieriges Rechtsgebiet, mit dem richtigen Anwalt aber beherrschbar.
In einem Gutachten kann die Frage geklärt werden, ob der Arzt nun wirklich einen Fehler gemacht hat und die betroffenen oder deren Angehörigen haben Gewissheit, was oftmals mehr wert ist, als der finanzielle Ausgleich. Welche Antworten der Patient aber von einem Gutachter erhält, hängt hingegen ganz entscheidend von der Frage ab, die ihm gestellt wird. Ein Patient kann alleine gezielte Fragen an einen Gutachter nur schwer formulieren. Ein Mediziner hingegen kennt die arzthaftungsrechtlichen Grundlagen nicht und beantwortet die Frage nach einer verpfuschten Operation nicht so, dass er feststellt, dass nicht die Operation das Problem ist, sondern ggf. die Aufklärung oder die nachstationäre Behandlung. Unsere Mandanten erhöhen ihre Erfolgschancen also ganz erheblich, wenn ein Anwalt für Arzthaftung, bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht hinzugezogen wird und den Verlauf der Begutachtung begleitet. Bereits bei der ersten Aufarbeitung des Sachverhalts und der Sichtung der medizinischen Unterlagen werden schon die ersten Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung gelegt. Deshalb ist es ganz entscheidend sich kompetente Hilfe zu suchen.
Wenn Ärzte etwas falsch machen, dann fallen schnell Begriffe wie Ärztepfusch oder Kunstfehler. Gemeinsam haben alle Begriffe, dass sie einen ärztlichen Behandlungsfehler beschreiben.
Die Chirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sind die Fachgebiete mit den häufigsten bekannten Behandlungsfehlern im Medizinrecht. Es verwundert nicht, dass über 50 % aller bestätigten Behandlungsfehler in den chirurgischen Fachbereichen vorkommen, denn dort bemerkt ein Patient sie unmittelbar.
Fehler bei der Geburt gehören zu den einschneidendsten und traumatischsten Erlebnissen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser schwere Schicksalsschlag ist sowohl für die Eltern als auch für das Kind lebensverändernd und zwar unabhängig davon, ob hierbei das Kind oder die Mutter einen Geburtsschaden erlitten hat.
Die innere Medizin befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten einer Vielzahl innerer Organe. Aufgrund des Umfangs dieser Disziplin und der noch immer unerforschten Komplexität des menschlichen Körpers kommen hier oftmals Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vor.
Wird durch den Fehler eines Medizinproduktes jemand getötet oder verletzt, so ist der Hersteller, der dieses Medizinprodukt vertreibt, dazu verpflichtet, dem Geschädigten oder seinem Erben den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Medizinrecht umfasst als Rechtsgebiet zahllose Regelungen des Gesundheitsrechts wie zum Beispiel rechtliche Fragen rund um den Patienten, den Arzt und der Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung.
Im Bereich der Neurologie sind also Diagnose- oder Befunderhebungsfehler von entscheidender Bedeutung. Bei Fehldiagnosen werden Medikamente eingesetzt, die im schlechtesten Fall dazu führen, dass Nebenwirkungen auftreten und somit Schaden für den Patienten bringen.
Als Patient möchte man dem Arzt auf Augenhöhe begegnen. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Vermehrt verstehen sich Ärzte als Herr der Behandlung, die sie aber tatsächlich nicht sind.
Wenn die Pflege einer Person nicht dem aktuellen Standard und den Erkenntnissen der Pflegewissenschaft entspricht, liegt in der Regel ein Pflegefehler vor, der nicht selten zu einer gesundheitlichen Schädigung des Patienten führt.
Wurde eine Person bei einem Unfall oder Autounfall verletzt, kommen verschiedenste Ansprüche in Betracht. Schmerzensgeld und der Ersatz der materiellen Schäden können typischerweise bei fremdverschuldeten Unfällen verlangt werden.
Behandlungsfehler treten häufig im Bereich der Aufklärung, sowie bei der Planung und Eingliederung von prothetischem Zahnersatz und Zahnkronen auf. Gerade im Bereich von Implantaten kommt es vor, dass der Knochenaufbau falsch vorgenommen oder die Implantate letztlich falsch eingesetzt werden.
von Trotha Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlachthausstraße 10
57072 Siegen
Tel. 0271 22081
Fax 0271 31383474
info@vontrotha.eu