Insolvenzrecht: Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Wie wird meine Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen?
Damit ihre Forderung im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird, muss diese im Insolvenzverfahren angemeldet sein. Wie wird eine solche Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren aber erreicht?
Zur Forderungsanmeldung muss zwingend das Formular „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ verwendet werden. Dieses unterschriebene Formular „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ ist beim Insolvenzverwalter in zweifacher Ausführung einzureichen. Kann die Forderungsanmeldung durch urkundliche Beweisstücke oder Belege (Verträge, Urteile, Vollstreckungsbescheide) belegt werden, werden auch diese in zweifacher Ausführung beigefügt. Hier ist derzeit der Postweg die sicherste Variante.
Bei dem Ausfüllen des Formulars „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ sollten folgende Hinweise berücksichtigt werden:
- Der Forderungsbetrag ist in EUR anzugeben. Bedarf es einer Umrechnung ist der zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung am Ort des zuständigen Gerichts geltende Umrechnungskurs anzuwenden.
- Die Bezeichnung des Rechtsgrundes sollte genau formuliert werden. (bspw. Forderung aus LuL aus Rechnung Nr.)
- Ist die Forderung nicht auf die Zahlung von Geld gerichtet, wird der Schätzwert der Forderung angegeben.
- Bei der Angabe der Zinsen muss neben dem Zinsbetrag auch der Zinssatz sowie der Zeitraum der Berechnung angegeben werden.
- Sind Sicherungsrecht vorhanden, muss angegeben an welchem Gegenstand diese beansprucht werden und die Art sowie der Entstehungsgrund.
- Arbeitnehmer haben drei Monate der Insolvenz vorausgehend Anspruch auf Insolvenzausfallgeld. Dies sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Insolvenzereignis bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Zudem finden sich in den Schreiben „Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ und „Aufforderung zur Anmeldung“ weitere Hilfestellungen.
Achtung! Eine Anmeldung der Forderung bei Gericht ist unwirksam.
Unser Team steht gerne bei der Anmeldung von Forderung im Insolvenzverfahren beratend zur Seite. Ein Besprechungs- oder Telefontermin kann unter 021/22081 vereinbart werden.
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